Einstweiliger Erlass der Kaution

Ein vorläufiger Erlass der Kaution ist denkbar

  • bei analoger Anwendung der Gerichtskompetenz, die Pflicht zur Leistung von Barvorschüssen zu erlassen, nämlich
    • bis das Beweisergebnis Klarheit erbringt, ob das Begehren aussichtslos ist oder nicht
    • sofern und soweit die unentgeltliche Prozessführung (UP) von der Vorauszahlung ihrer eigenen Barauslagen dispensiert ist (die Prozesskosten der Gegenpartei und die Bemühungen des Gerichtes bleiben kautionspflichtig).

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