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Verfahren

Kautionspflichtige Verfahren

Die Kautionspflicht besteht in

  • allen Verfahrensarten (Die Kautionierung von aktiven Prozessparteien in Schiedsgerichtsverfahren wird separat geregelt)
    • Ausnahme: Ehescheidungsprozess
  • allen Verfahrensstufen
    • Ausnahme: superprovisorische Massnahmen im ordentlichen Verfahren.

Kautionsbefreite Verfahren

Nicht kautionspflichtig sind Verfahren vor

  • Friedensrichter
  • Arbeitsgericht
  • Mietgericht.

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