Kautionsgründe

Fehlender Wohnsitz in der Schweiz

  • Fehlender Wohnsitz von natürlichen Personen1
  • Fehlender Sitz von juristischen Personen
  • Schweizerische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (prozess- und betreibungsfähig) wird behandelt wie der parteifähige Inhaber des Gesamtbetriebes

Ausnahmen:

  • in Fällen von kautionsbefreienden internationalen Übereinkommen2
  • in Fällen von kautionsbefreienden Staatsverträgen3

Feststehende oder vermutete Zahlungsunfähigkeit

  • Konkurseröffnung/Verwertungsanordnung/gerichtliche Nachlassstundung
  • Definitive oder provisorische Verlust- oder Pfandausfallscheine
  • Sonstige Zahlungsunfähigkeit4
  • Unternehmensliquidation /Gewährung des Konkursaufschubs
  • Kautionspflicht der Konkurs- oder Nachlassmasse

Eventuell erschwertes Inkasso der Prozesskosten

  • Nicht im Handelsregister eingetragene Vereine und Stiftungen

1 Die Schweiz kennt keine grundsätzliche Kautionsbefreiung von Schweizerbürgern nur der schweizerischen Staatsbürgerschaft wegen. Vgl. aber Art. 1 (interkantonal) und Art. 2 (international) des Konkordates betreffend die Befreiung von der Sicherheitsleistung für die Prozesskosten vom 10.12.2001, soweit es Gültigkeit und Wirkungserstreckung hat.

2 vgl. die Staatenliste in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR)

3 vgl. die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR)

4 Dieser Tatbestand wird nur mit Zurückhaltung als Begründung für eine Kautionsauflage herangezogen.

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